Die Nutzung von Personendaten in Test- und Entwicklungssystemen ist unzulässig.
Ganz pragmatisch wird bei Softwareentwicklungen in Unternehmen häufig mit einer Kopie aus dem Produktivsystem getestet. Dies verstößt allerdings gegen das DSG und die Datennutzung zu Testzwecken ist unzulässig.
Durch die Verwendung von synthetisierten oder anonymisierten Daten in Verbindung mit umfassenden technischen und organisatorischen Maßnahmen können die DSG-Anforderungen umgesetzt werden. Häufig gibt es diese Schutzmaßnahmen in Testsystemen aber nicht.
Mit welchen Daten wird in Ihrem Unternehmen getestet?
Bringen Sie Datenschutz und systematisches Testen in Einklang. Sprechen Sie uns an und nutzen Sie unsere Expertise.