Bussenrahmen für DSG-Verstöße deutlich erweitert
Im neuen DSG wurde der Bussenrahmen auf CHF 250’000 erhöht, sowie die strafbewehrten Tatbestände deutlich erweitert.
Im Gegensatz zur EU-DSGVO, deren Bussen sich gegen Unternehmen richten, können im DSG Bussen nur gegen natürliche Personen verhängt werden und stellen eine Verschärfung gegenüber dem EU-DSGVO dar.
Ihre Mitarbeiter die z.B. personenbezogene Kundendaten verarbeiten, sind permanent in Gefahr sich durch „Verarbeitungsfehler“ einem Bussenrisiko auszusetzen.
Haben Sie ein internes Datenschutz-Wissensmanagement in Ihrem Unternehmen eingeführt, sodass
- Ihre Mitarbeiter über die Regelungen des DSG
- deren besonderen Anforderungen und
- die Auswirkungen auf Ihre Arbeitstätigkeit
umfassend informiert sind.
Dabei bietet Datenschutz-Knowledge-Management-System und Schulungssysteme zum Selbststudium bei Kunden einen grossen Nutzen.
Kontaktieren Sie uns, denn Nichtwissen schützt nicht vor Busse.
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