Busse wegen unvollständiger Datenschutzerklärung und fehlender Benennung eines Datenschutzbeauftragten
Unlängst wurde die bekannte Fast-Food-Restaurantkette KFC beschuldigt, sich auf ihrer Webseite https://www.kfc.es nicht an die DSGVO zu halten. Unter anderem sei kein Datenschutzbeauftragter verfügbar. Laut dem Unternehmen sei dies nicht notwendig, da es hauptsächlich gastronomische Dienstleistungen erbringe und die Verarbeitung personenbezogener Daten über die Webseite nur aufgrund von Nebentätigkeiten (wie dem Lieferservice) erfolge.
Jedoch entschied die Datenschutzbehörde, dass das Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen muss. Weiterhin fehlten in der Datenschutzerklärung des Unternehmens Informationen zu der Verarbeitung personenbezogener Daten. Weitere Informationen:
Behörde: Agencia española protección datos
Branche: Fast-Food-Restaurantkette
Verstoss: Art. 37 DSGVO, Art. 13 DSGVO
Busse: 25’000 Euro
Dieser Fall zeigt auf, dass einfache Elemente des DSGVO nicht eingehalten worden sind und die Busse zu vermeiden gewesen wäre.