Swiss-US Data Privacy Framework tritt in Kraft
Nach den gescheiterten Safe-Harbor-Abkommen (2015, Urteil Schrems I) und dem Privacy Shield (2020, Urteil Schrems II) hat die EU mit dem Privay Shield 2.0 ein neues Datenschutzabkommen mit den USA am 10. Juli 2023 offiziell in Kraft gesetzt.In der Folge intensivierten sich auch die Verhandlungen zwischen der Schweiz und den USA über ein ähnliches Rahmenwerk.
Mit dem Entscheid des Bundesrats vom 14. August 2024, die USA als Land mit angemessenem Datenschutz anzuerkennen, tritt das langerwartete «Swiss-US Data Privacy Framework» mit einer entsprechenden Änderung der Datenschutzverordnung auf den 15. September 2024 offiziell in Kraft.
Gemäss dem Datenschutzaktivist Max Schrems dürfte ist das Trans-Atlantic Data Privacy Framework weitgehend eine Kopie von „Privacy Shield“. Der dritte Versuch der Europäischen Kommission, ein stabiles Abkommen zu den Datentransfers zwischen der EU und den USA zu erreichen, ist bereits wieder dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt worden. Anders als von der Europäischen Kommission behauptet, ändert sich am US-Recht wenig: das grundsätzliche Problem mit FISA 702 wurde von den USA nicht angegangen, wodurch nachwievor nur US-Personen verfassungsmäßige Rechte haben und nicht anlasslos überwacht werden dürfen.
Der Europäische Gerichtshof könnte dann sogar das neue Abkommen während des Verfahrens aussetzen. Im Sinne der Rechtssicherheit und der Rechtsstaatlichkeit werden wir dann eine Antwort darauf bekommen, ob die kleinen Verbesserungen der Kommission ausreichend waren oder nicht. In den letzten 23 Jahren wurden alle Abkommen zwischen der EU und den USA rückwirkend für ungültig erklärt – jetzt einfach zwei weitere Jahre an Rechtsunsicherheit hinzugefügt.“
Insofern bleibt es spannend, ob das Abkommen wieder gekippt wird und die Schweiz wieder auf den Entscheid zurückkommt und sich traditionell dem Entscheid der EU mit Verzögerung anschliessend wird.
Es besteht also nach wie vor eine unsichere Situation im Datenverkehr mit den USA.